zustehen

zustehen
zu|ste|hen ['ts̮u:ʃte:ən], stand zu, zugestanden <itr.; hat:
1. etwas sein, worauf jmd. Anspruch hat:
der größere Anteil stand mir zu; ihr stehen im Jahr 30 Tage Urlaub zu.
Syn.: gebühren, jmds. gutes Recht sein.
2. zukommen (3):
ein Urteil steht mir nicht zu; es steht mir zu, euch so etwas zu fragen.
Syn.: gebühren.

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zu||ste|hen 〈V. intr. 251; hat〉 es steht mir zu es gebührt mir, ist mein Recht, mein Anteil ● 21 Urlaubstage im Jahr stehen uns zu; eine solche Frage steht dir nicht zu

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zu|ste|hen <unr. V.; hat, südd., österr., schweiz. auch: ist>:
1. etw. sein, worauf jmd. einen [rechtmäßigen] Anspruch hat, was jmd. zu bekommen hat:
dieses Geld steht ihr zu;
der Partei stehen 78 Mandate zu;
dieses Recht steht jedem zu.
2. zukommen (3):
ein Urteil über ihn steht mir nicht zu;
es steht dir nicht zu, sie zu verdammen.

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zu|ste|hen <unr. V.; hat, südd., österr., schweiz. auch: ist> [mhd. zuostēn = geschlossen sein; beistehen, zuteil werden, zukommen, angehören, zuständig sein]: 1. etw. sein, worauf jmd. einen [rechtmäßigen] Anspruch hat, was jmd. zu bekommen hat: dieses Geld, der größere Anteil steht ihm zu; der Partei stehen 78 Mandate zu; dieses Recht steht jedem zu; Da er aber Parlamentsabgeordneter war, stand ihm Immunität gegen Maßnahmen der vollziehenden Gewalt zu (Prodöhl, Tod 76); Wer aber nicht weiß, was ihm zusteht, kann es schlecht einfordern (Woche 13. 3. 98, 33). 2. zukommen (3): ein Urteil über ihn steht mir nicht zu; es steht dir nicht zu, ihn zu verdammen; dass es dem Drehorgelmann ... überhaupt nicht zustand, dem jungen Hans Castorp etwas zu verbieten (Th. Mann, Zauberberg 542).

Universal-Lexikon. 2012.

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